Was sollten Sie seit 25. Mai 2018 in Bezug auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beachten?


Ich bin keine Juristin - aber ich kann Ihnen diese Dinge ans Herz legen


DSGVO - alles neu macht der Mai?

Nicht wirklich - der Datenschutz nach der europäischen Datengrundschutzverordnung (DSGVO) und dem (seit 24.05.2018 geltenden) neuen Bundesdatenschutzgesetz (nBDSG) ist bereits länger Thema - lediglich die Übergangsfrist ist nun abgelaufen.

 

Als Unternehmer sollten Sie spätestens jetzt in diesem Zusammenhang tätig werden, denn die zahlreichen Änderungen treffen jeden, der im Internet präsent ist, von der kleinen Webseite bis zum großen Online Shop.

Tragen Sie rechtzeitig, am besten bereits vor der Erstellung einer Internetpräsenz, Sorge dafür, dass Ihnen u. a. diese Dinge vorliegen bzw. Sie diese bei Ihrer Seite/Ihrem Shop einrichten:

  • rechtssichere AGB
  • ein rechtssicheres Impressum
  • eine datenschutzkonforme Datenschutzerklärung
  • eine datenschutzkonforme Einbindung der Google Fonts
  • eine Verlinkung zur Datenschutzerklärung im Kontaktformular/Gästebuch
  • Link zu den AGB und zur Datenschutzerklärung im Bestellabschluss
  • Anpassung des Cookie-Banners inkl. einer Cookie-Policy und einer Opt-Out-Funktion
  • Kenntnis über ggf. darzustellende Angaben, wenn Sie einem reglementierten Beruf nachgehen; fragen Sie Ihren Fachverband, Ihre Aufsichtsbehörde
  • Kenntnis über Bild- und andere Urheberrechte
  • Kenntnis über eine Teilnahme oder Nichtteilnahme am Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle

TIPP: Entfernen Sie Social Media Plugins / Buttons, wie z. B. Facebook, Instagram, Whatsapp etc. - Sie wissen nicht, wie dort mit den Daten Ihrer Website-Besucher verfahren wird.



Auch, wenn Sie einen Newsletter planen oder Ihre Seite mit einem Analysetool

(z. B. Google Analytics) tracken möchten, gelten Bestimmungen, die Sie kennen - und deren Einhaltung Sie im Prüfungsfall nachweisen können müssen.

 

Daneben spielen demnächst weitere (firmeninterne) Verfahren und Prozesse eine große Rolle, über die Sie nur ein Fachanwalt aufklären kann!

Als erste Orientierung, wie Sie die Bestimmungen umsetzen müssen, können Sie hier die sogenannten Kurzpapiere der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz - DSK) einsehen (unter dem Vorbehalt einer zukünftigen - eventuell abweichenden - Auslegung durch den Europäischen Datenschutzausschuss).


Kontaktdaten:

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen

Prinzenstraße 5 | 30159 Hannover

Telefon 0511 120-4551 oder -4500

www.lfd.niedersachsen.de/startseite/

 

Zu den Gesetzestexten:

https://dsgvo-gesetz.de/
https://www.datenschutz-grundverordnung.eu/


An dieser Stelle der Hinweis: Alle diese Information stellen keine rechtliche Beratung dar.

Eine solche kann und darf ich nicht anbieten. Bei spezifischen Fragen empfehle ich die Einbeziehung eines Datenschutzexperten beziehungsweise Rechtsbeistands. Ich empfehle Ihnen in diesem Fall Božo Komljenović, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Internetrecht in der Rechtsanwalts- und Notarkanzlei Beil + Kollegen, Peine.

Share by: