Nicht wirklich - der Datenschutz nach der europäischen Datengrundschutzverordnung (DSGVO) und dem (seit 24.05.2018 geltenden) neuen Bundesdatenschutzgesetz (nBDSG) ist bereits länger Thema - lediglich die Übergangsfrist ist nun abgelaufen.
Als Unternehmer sollten Sie spätestens jetzt in diesem Zusammenhang tätig werden, denn die zahlreichen Änderungen treffen jeden, der im Internet präsent ist, von der kleinen Webseite bis zum großen Online Shop.
TIPP: Entfernen Sie Social Media Plugins / Buttons, wie z. B. Facebook, Instagram, Whatsapp etc. - Sie wissen nicht, wie dort mit den Daten Ihrer Website-Besucher verfahren wird.
Auch, wenn Sie einen Newsletter planen oder Ihre Seite mit einem Analysetool
(z. B. Google Analytics) tracken möchten, gelten Bestimmungen, die Sie kennen - und deren Einhaltung Sie im Prüfungsfall nachweisen können müssen.
Daneben spielen demnächst weitere (firmeninterne) Verfahren und Prozesse eine große Rolle, über die Sie nur ein Fachanwalt aufklären kann!
Als erste Orientierung, wie Sie die Bestimmungen umsetzen müssen, können Sie hier die sogenannten Kurzpapiere der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz - DSK) einsehen (unter dem Vorbehalt einer zukünftigen - eventuell abweichenden - Auslegung durch den Europäischen Datenschutzausschuss).
Kontaktdaten:
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Prinzenstraße 5 | 30159 Hannover
Telefon 0511 120-4551 oder -4500
www.lfd.niedersachsen.de/startseite/
Zu den Gesetzestexten:
https://dsgvo-gesetz.de/
https://www.datenschutz-grundverordnung.eu/
Eine solche kann und darf ich nicht anbieten. Bei spezifischen Fragen empfehle ich die Einbeziehung eines Datenschutzexperten beziehungsweise Rechtsbeistands. Ich empfehle Ihnen in diesem Fall Božo Komljenović, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Internetrecht in der Rechtsanwalts- und Notarkanzlei Beil + Kollegen, Peine.
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